Leitung der FH LOGOS
Die Leitung der Fachhochschule besteht aus: Hochschulrat, Senat und Direktor. Die Fachhochschule kann bei Bedarf auch andere
Organe errichten.
Der Hochschulrat trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung der Fachhochschule "Logos Zentrum"^. Der Hochschulrat
hat sieben Mitgliedern, von denen vier vom Gründer ernannt werden, und die anderen vom Senat. Die Mitglieder des Hochschulrats
werden vom Senat für eine Amtszeit von vier (4) Jahre ernennt und entlassen.
Hochschulrat
Der Hochschulrat übt die durch das Gesetz und die Satzung geregelten Aufgaben aus, insbesondere:
- gibt Stellungnahmen zum Statut der FH Logos ab und bestimmt Regeln für die interne Organisation und die berufliche Einstufung,
gemäß dem Gesetz;
- entscheidet über die Errichtung von anderen juristischen Personen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung;
- bestimmt die Finanzierungs- und Entwicklungspläne;
- beschließt das jährliche Arbeitsprogramm der Fachhochschule, auf Vorschlag des Senats;
- verwaltet, kontrolliert und bewertet die Arbeit des Direktors, im Bereich der Finanztransaktionen;
- verwaltet die Verhältnisse mit den Gründern;
- entscheidet über die Verwendung der Mittel, die Menge von KM 5.000,00 übersteigen;
- entscheidet über die Beschwerde der Mitarbeiter gegen die Beschlüsse der Leitung der FH Logos, die in erster Linie ihre
Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aus dem Beschäftigungsverhältnis betreffen;
- legt dem Gründer einen Bericht über die Tätigkeit der FH Logos vor, mindestens einmal pro Jahr;
- erledigt andere Aufgaben gemäß dem Gesetz und der Satzung.
Der Senat
Der Senat übt folgende Aufgaben aus:
- entscheidet über Fragen in Bezug auf Lehre, Forschung und berufliche Tätigkeit;
- beschließt die Satzung der FH;
- beschließt andere allgemeine Akten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung;
- entwickelt die Lehrpläne für das Bachelorstudium;
- wählt den Direktor;
- wählt das Lehrpersonal aus, mit vorheriger Stellungnahme des Hochschulrats;
- -entscheidet über die Einstellung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiter;
- bestimmt wissenschaftliche- und Forschungsprojekte und überwacht deren Umsetzung;
- sorgt für intellektuelle Erhebung der Mitarbeiter durch Organisation von verschiedenen Formen der wissenschaftlichen und
beruflichen Ausbildung;
- genehmigt die Studienpläne;
- bestimmt einen Herausgabeplan in Bezug auf Schulbüchern und andere Fachliteratur, deren Autoren Lehrer und Mitarbeiter
der FH Logos sind und verschafft die Mittel für die Realisation;
- macht die Vorschläge für die Einrichtung neuer Hochschulen und Forschungsinstitute;
- entscheidet über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten und anderen Hochschulen in BiH und im
Ausland, und stellt die Bedingungen der Zusammenarbeit fest;
- organisiert Durchführung von Konsultationen in dem Bereich, in dem die FH Logos wissenschaftlich kompetent ist, sowie
im Bereich der Hochschulbildung in BiH.
Der Senat der FH Logos übt auch andere gesetzlich festgelegte Aufgaben aus.
Direktor
Der Direktor der FH Logos verwaltet die Arbeit der FH.
Der Direktor ist für seine Arbeit aus dem Bereich der akademischen Fragen dem Senat und im Bereich der Geschäftsführung
dem Hochschulrat verantwortlich. Assistenten und Generalsekretär helfen dem Direktor bei der Erfüllung von Funktionen.
Der Direktor übt die durch das Gesetz geregelten Aufgaben aus, insbesondere:
- verwaltet und vertritt die Fachhochschule;
- organisiert und verwaltet die Arbeit von FH und ist für die Rechtmäßigkeit der FH verantwortlich;
- beschließt andere allgemeine Akten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung;
- schlägt anderen Organen der FH die Maßnahmen zur Verbesserung derer Arbeit vor;
- schlägt dem Hochschulrat die Maßnahmen zur effektiven und rechtmäßigen Geschäftsführung vor;
- schlägt die Arbeits- und Entwicklungspläne vor;
- schlägt dem Hochschulrat interne Organisation und die berufliche Einstufung;
- implementiert die Beschlüsse des Hochschulrats;
- entscheidet über die Verwendung von Mittel in der Höhe bis zu KM 5.000,00;
- entscheidet über die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter;
- legt dem Hochschulrat einen Bericht über die Finanzgeschäfte der Fachhochschule vor;
- nimmt an der Arbeit der Rektorenkonferenz von Bosnien und Herzegowina teil;
- unterschriebt Dokumente und Verträge die die Fachhochschule abgeschlossen hat;
- verleiht Ehrenpreise und Auszeichnungen der FH;
- erledigt andere Aufgaben gemäß dem Gesetz und der Satzung der Fachhochschule.
Im Falle seiner langen Abwesenheit oder Unfähigkeit wird der Direktor durch seinen Assistenten ersetzt, mit allen Zuständigkeiten.