Eine notwendige Voraussetzung, um in das nächste Studienjahr aufzusteigen, sind bestandene Prüfungen aus dem Vorjahr und
eine Mindestanzahl an ECTS Punkten, gemäß der Studienordnung. Das Studienjahr beginnt mit Wintersemester und setzt sich
automatisch fort mit dem Sommersemester am Anfang Februar. Außerdem, jede Lehrveranstaltung kann einige Voraussetzungen
haben, d.h. einige Prüfungen müssen vorher absolviert und bestanden sein.
Aufgaben und Pflichten der Studenten für jede Lehrveranstaltung bestimmt der Kursleiter und gibt am Anfang des Semesters
bekannt. Diese Aufgaben sind den Studenten auch durch Infoeduk System zur Verfügung gestellt. Jede Lehrveranstaltung ist
mit entsprechender Anzahl von ECTS Punkten verknüpft. Die ECTS-Punkte ergeben sich aus der geschätzten Zeit (Arbeitsstunden),
die eine durchschnittliche Studierende/ein durchschnittlicher Studierender für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen
braucht. Zu diesen Arbeitsstunden zählen sowohl der Präsenzunterricht (Vorlesungen und Übungen) sowie die Arbeit zu Hause.
Ein ECTS-Punkt entspricht in etwa 30 Arbeitsstunden. Eine durchschnittliche Wochenarbeitsbelastung beträgt etwa 22-24 Unterrichtsstunden
an der Hochschule und etwa 15 bis 20 Stunden zu Hause. Die Studierenden sollen 30 ECTS-Punkte pro Semester erbringen Der
Arbeitsaufwand eines Studienjahres (zwei Semester) wird mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Innerhalb des letzten - sechsten oder
achten - Semesters schreiben die Studierenden eine Abschlussarbeit, die auch ECTS-Punkte bringt. Die Gesamtzahl der ECTS-Punkte,
die für den Abschluss des Studiums nötig ist, beträgt 180 ECTS-Punkte für ein dreijähriges, bzw. 240 ECTS-Punkte für das
vierjährige Studium.
Um zu einer Prüfung antreten zu dürfen, ist es notwendig, eine Mindestanwesenheit zu erfüllen, was der Kursleiter mit seiner
Unterschrift im Studentenausweis bestätigt. Die Pflichtanwesenheit ist je nach Lehrplan für jeden Studiengang sowie nach
Studentenstatus (Vollzeit oder berufsbegleitend) bestimmt.
Bei Unterschreitung der Mindestanwesenheit bekommt der Student keine Unterschrift und kann die Lehrveranstaltung nicht abgeschlossen
werden. Der Student muss dann im folgenden Studienjahr die ganze LV wiederholen.