Aufnahme

Das Studentenstatus an der Fachhochschule "Logos Center" in Mostar wird durch die Einschreibung in das entsprechende Studienjahr erworben. Die Einschreibung erfolgt nach der öffentlichen Ausschreibung.

Das Recht auf die Teilnahme an dem Aufnahmeverfahren haben die Personen mit abgeschlossener vierjährigen Sekundarausbildung in Bosnien und Herzegowina, die geistig und körperlich in der Lage sind, Kursinhalte zu folgen sowie auch ausländische Bürger und Staatenlose mit abgeschlossener Sekundarausbildung im Ausland mit der Nostrifizierung, bzw. Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses.

Ausländische und staatenlose Personen können an der Fachhochschule "Logos Zentrum" in Mostar unter den gleichen Bedingungen wie die Bürger von Bosnien und Herzegowina eingeschrieben werden, sofern von den internationalen Konventionen und Verträgen nicht anders angegeben.

Aufnahmeverfahren Die Einschreibung wird für alle Bewerber durchgeführt, die innerhalb der Fristen einen Antrag auf Einschreibung online oder persönlich ausgefüllt haben, alle notwendigen Unterlagen abgegeben haben und die die Einschreibegebühr sowie die erste Rate der Studiengebühr bezahlt haben.

Einschreibungsunterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung zum Bachelor-Studium:
- Zulassungsantrag (erhältlich in der Studienabteilung oder auf der Webseite von der Fachhochschule);
- Abschlusszeugnis (Abiturzeugnis);
- Alle vier Jahreszeugnisse (1. - 4. Klasse);
- Nostrifizierung, bzw. Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses;
- Geburtsurkunde;
- Staatsangehörigkeitsausweis;
- Zwei Passfotos 4x6cm;
- Nachweis über die Zahlung der Einschreibegebühr;
- Nachweis über die Zahlung der erste Rate der Studiengebühr;
- Einschreibungsformular (erhältlich in der Studienabteilung);
- Semesterformular (erhältlich in der Studienabteilung).

Weitere Dokumente die für die Studierenden, die zuvor bereits an anderen Hochschulen eingeschrieben waren, erforderlich sind:
- der originale Studentenausweis;
- Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Kopie der Abschlusszeugnis für diejenigen, die das Studium abgeschlossen haben;
- Transkript des früheren Studienprogramms, sofern dieses nicht veröffentlicht ist, oder falls das Programm nicht mehr vorhanden ist.

Alle diese Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Studiengebühren

Studiengebühren für das Studienjahr 2015/16. betragen 4.490,00 KM, bzw. 2.296,60 EUR, für das I. und II. Semester werden in maximal 12 Raten bezahlt

Studierende, deren Studiengebühren vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, sind verpflichtet, eine Bescheinigung oder eine Entscheidung über die Zahlung von Studien durch den Arbeitgeber, vorzulegen. Die Zahlung der Studiengebühren erfolgt nach der Ausstellung der Rechnung und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

Immatrikulationsunterlagen (Einschreibungsformular, Semesterformular, Zulassungsantrag, Studentenausweis und Bibliotheksausweis) kosten 50,00 KM und werden während der Einschreibung bezahlt.

Studiengebühr umfasst:
- Vorlesungen und Übungen / Seminare gemäß dem vorgegebenen Lehrplan;
- Klausuren und Tests gemäß einem vorgegebenen Programm;
- Einsatz von Lehr- und Präsentationstechnik (Computer, Videoprojektoren, Overhead-Projektoren usw.);
- Lehrmaterialien (Zusammenfassungen von Vorlesungen, Skripten, Vorlesungsfolien, Übungsaufgaben, usw.);
- Gebrauch von Computern im Computerraum und andere Lehrmittel;
- Einschreibungskosten und Administration der Studierendendaten während des Studiums;
- Gebrauch vom unseren Multimediazentrum;
- Zusätzliche Unterrichtsstunden in Sonderfällen (basierend auf der Entscheidung des Direktors.

In der Studiengebühr sind nicht enthalten:
- Hefte, Arbeitshefte und andere Zubehör;
- kommissionelle Prüfungen;
- Zusätzliche Unterrichtsstunden im Falle der nicht gerechtfertigten Gründen (Fahrlässigkeit, Absentismus, usw.);
- Entschädigung für Schäden, die der Student vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat;
- Unfallversicherungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.